Erinnerung: Bis 31. Dezember 2022 durften Betriebe noch elektronische Kassen nutzen, die nicht umrüstbar waren und deshalb noch keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) hatten. Seit 1. Januar 2023 müssen solche elektronischen Registrierkassen aus dem Verkehr gezogen und durch neue E-Kassen mit TSE ersetzt werden. Stößt ein Prüfer des Finanzamts auf noch eingesetzte Altkassen ohne TSE, drohen Schätzungen zu Umsatz und Gewinn und somit Steuernachzahlungen. Denn E-Kassen ohne TSE erfüllen seit 1. Januar 2023 nicht mehr die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung.
Übergangsfrist für E-Kassen ohne TSE ausgelaufen
Kommentar schreiben
Passende Artikel