AGB für Unternehmer
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Abstreichkarten.de (Inh. Heiko Dippel) für Unternehmer
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Waren und Leistungen im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Auftraggeber.
(2) Der Auftraggeber gibt durch Absenden der Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
(3) Der Auftragnehmer kann das Angebot innerhalb von fünf Tagen annehmen. Die Annahme kann insbesondere durch Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Auslieferung der Ware erfolgen.
(4) Die automatische Eingangsbestätigung einer Bestellung stellt grundsätzlich noch keine Annahme des Angebots dar, sofern sich aus deren Inhalt nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.
(5) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die im Online-Shop angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Etwaige Versand- und sonstige Zusatzkosten werden dem Auftraggeber vor Abgabe der Bestellung bzw. vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt.
(3) Der Auftraggeber hat die vereinbarte Vergütung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu zahlen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe zu verlangen sowie einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
(5) Nachträgliche Änderungen eines bereits erteilten Auftrags, insbesondere Änderungen von Druckdaten, Ausführung, Lieferanschrift oder sonstigen Auftragsbestandteilen, bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand und zusätzliche Kosten können dem Auftraggeber nach vorheriger Mitteilung berechnet werden.
(6) Soweit eine Anzahlung, Vorauszahlung oder sonstige Vorkasse vereinbart wurde, beginnt die Ausführung des Auftrags grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang und – soweit erforderlich – nach vollständigem Eingang der zur Ausführung erforderlichen Daten.
§ 4 Auftragsunterlagen und Druckdaten
(1) Der Auftragnehmer führt den Auftrag auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Druckdaten, Texte, Bilder, Grafiken, Logos und sonstigen Vorgaben aus.
(2) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm übermittelten Daten den für das jeweilige Produkt angegebenen technischen Anforderungen entsprechen.
(3) Eine inhaltliche, gestalterische oder rechtliche Prüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten ist nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich eine entsprechende Prüfung vereinbart wurde.
(4) Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, Daten auf offensichtliche technische Verarbeitungsprobleme zu prüfen und den Auftraggeber hierauf hinzuweisen.
(5) Soweit der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen oder Anpassungen an fehlerhaften oder unvollständigen Druckdaten vornimmt, werden diese nur nach entsprechender Abstimmung durchgeführt.
(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, die allein auf vom Auftraggeber bereitgestellten fehlerhaften, unvollständigen oder ungeeigneten Ausgangsdaten beruhen. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer den betreffenden Mangel selbst schuldhaft verursacht hat.
§ 5 Korrekturabzüge, Proofs und Freigaben
(1) Soweit dem Auftraggeber ein Korrekturabzug, Proof, Andruck oder eine sonstige Freigabemöglichkeit angeboten wird, ist der Auftraggeber für die Prüfung und Freigabe der darin enthaltenen Inhalte und Gestaltung verantwortlich.
(2) Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber insbesondere die Richtigkeit von Texten, Bildern, Farben, Positionierungen, Größen, Daten und sonstigen erkennbaren Gestaltungsmerkmalen.
(3) Hat der Auftraggeber trotz angebotener Möglichkeit keinen Proof, Korrekturabzug oder Andruck zur Prüfung und Freigabe genutzt, trägt er das Risiko solcher Abweichungen, die durch eine zumutbare Prüfung anhand des angebotenen Prüfmittels hätten erkannt werden können.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Fehler vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder der betreffende Fehler bei einer ordnungsgemäßen Prüfung nicht erkennbar gewesen wäre.
§ 6 Lieferzeit und Lieferung
(1) Die Lieferzeit ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Soweit keine Lieferfrist vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist.
(3) Lieferfristen beginnen, soweit für die Auftragsausführung erforderlich, erst nach vollständigem Eingang der vom Auftraggeber bereitzustellenden Druckdaten, Freigaben und sonstigen für die Ausführung erforderlichen Angaben sowie – bei vereinbarter Vorauszahlung – nach vollständigem Zahlungseingang.
(4) Verzögerungen, die durch nachträgliche Änderungswünsche, verspätete Datenübermittlung, verspätete Freigaben oder sonstige vom Auftraggeber zu vertretende Umstände verursacht werden, verlängern die Lieferfrist angemessen.
(5) Ereignisse höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen und die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
(6) Dauert die Behinderung länger als acht Wochen an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Fortsetzung des Vertrages aufgrund der Verzögerung unzumutbar geworden ist. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet, soweit die entsprechende Leistung endgültig nicht erbracht werden kann.
(7) Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bei Lieferverzug bleiben unberührt.
§ 7 Versand und Gefahrübergang
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Ware an den Auftraggeber bzw. an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Transportperson auf den Auftraggeber über.
(2) Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Transport selbst durchführt oder die Ware auf Veranlassung des Auftraggebers durch eine von ihm bestimmte Transportperson versendet wird und die gesetzlichen Voraussetzungen für einen abweichenden Gefahrübergang nicht vorliegen.
§ 8 Annahmeverzug
(1) Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Ware in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlichen Rechte geltend zu machen.
(2) Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, die durch den Annahmeverzug tatsächlich entstehenden und erforderlichen Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
(3) Bei individuell für den Auftraggeber hergestellten oder bearbeiteten Waren bleiben die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers bei Annahmeverzug unberührt.
§ 9 Mängelhaftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung, soweit in diesen AGB nichts wirksam Abweichendes vereinbart ist.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, gelten hinsichtlich der Untersuchungs- und Rügepflichten die gesetzlichen Bestimmungen des § 377 HGB.
(3) Bei der Herstellung und Verarbeitung von Druckerzeugnissen können technisch bedingte und branchenübliche Toleranzen auftreten. Soweit diese nach Art des jeweiligen Produkts technisch bedingt, branchenüblich und zumutbar sind, stellen sie keinen Sachmangel dar.
Dies gilt insbesondere für:
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geringfügige Farbabweichungen zwischen verschiedenen Produktionsaufträgen,
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geringfügige Farbabweichungen gegenüber früheren Aufträgen,
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geringfügige Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrags,
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geringfügige Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen,
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technisch bedingte Schneid- und Falztoleranzen,
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technisch bedingte geringfügige Abweichungen vom offenen oder gefalzten Endformat,
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einen technisch bedingten Versatz des partiellen UV-Lacks zum Druckmotiv von bis zu 1 mm.
(4) Soweit für ein bestimmtes Produkt konkrete technische Toleranzwerte angegeben werden, gelten diese nur, wenn sie dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zugänglich waren.
(5) Bei den in Absatz 3 genannten Toleranzen sind insbesondere die konkrete Beschaffenheit des Produkts, das Herstellungsverfahren und die branchenüblichen technischen Möglichkeiten zu berücksichtigen.
(6) Bei Produktionsaufträgen können technisch bedingte Mehr- oder Minderlieferungen auftreten. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Menge sind bei individuell oder auftragsbezogen hergestellten Druckerzeugnissen zulässig, soweit dies nach Art des jeweiligen Produkts branchenüblich und zumutbar ist.
(7) Bei einer Minderlieferung wird ausschließlich die tatsächlich gelieferte Menge berechnet. Bei einer Mehrlieferung ist der Auftragnehmer berechtigt, die zusätzlich gelieferte Menge entsprechend dem vereinbarten Stück- bzw. Einheitspreis zu berechnen, sofern dies bei Auftragserteilung entsprechend vereinbart oder für den Auftraggeber erkennbar war.
(8) Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben im Übrigen unberührt.
§ 10 Verjährung von Mängelansprüchen
(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Die Verkürzung der Verjährungsfrist nach Absatz 1 gilt nicht:
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bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
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bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Auftragnehmers,
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bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
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bei einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
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bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
-
soweit eine längere gesetzliche Verjährungsfrist zwingend vorgeschrieben ist.
(3) Die gesetzlichen Vorschriften über den Rückgriff des Unternehmers in der Lieferkette bleiben unberührt.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages der jeweiligen Vorbehaltsware an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an.
(3) Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer ordnungsgemäß nachkommt. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, die Forderungen selbst einzuziehen, wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern.
(4) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Auftraggeber erfolgt für den Auftragnehmer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Auftragnehmer gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar verbunden, erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und den Auftragnehmer unverzüglich über Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, zu informieren.
§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder entscheidungsreifen Gegenforderungen berechtigt.
(2) Die Einschränkung nach Absatz 1 gilt nicht für Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
(3) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
§ 13 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
(1) Der Auftraggeber versichert, dass er zur vertragsgemäßen Nutzung, Vervielfältigung und Verarbeitung der von ihm übermittelten Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Druckdaten und sonstigen Inhalte berechtigt ist.
(2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Designrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten durch die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte beruhen.
(3) Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über geltend gemachte Ansprüche Dritter unverzüglich informieren und ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit geben, an der Abwehr solcher Ansprüche mitzuwirken.
(4) An vom Auftragnehmer selbst erstellten Entwürfen, Layouts, Grafiken und sonstigen gestalterischen Leistungen verbleiben die Urheber- und sonstigen Nutzungsrechte beim Auftragnehmer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(5) Mit vollständiger Bezahlung einer individuell für den Auftraggeber erstellten gestalterischen Leistung erhält der Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, das für den vereinbarten Vertragszweck erforderliche Nutzungsrecht. Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit gesetzlich zulässig.
§ 14 Vom Auftraggeber überlassene Sachen und Vorlagen
(1) Vom Auftraggeber überlassene Originale, Vorlagen, Datenträger, Muster und sonstige Gegenstände werden mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt.
(2) Der Auftragnehmer haftet für Verlust oder Beschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gilt die Haftungsbegrenzung nach § 18 dieser AGB.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, wertvolle oder unersetzliche Originale ausdrücklich als solche zu kennzeichnen und nach Möglichkeit nur Kopien oder reproduzierbare Vorlagen zu übergeben.
§ 15 Geheimhaltung
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt werden und ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden oder nach ihrer Art offensichtlich vertraulich sind, vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die
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bereits öffentlich bekannt sind,
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ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt werden,
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der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
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von einem Dritten rechtmäßig und ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht mitgeteilt wurden oder
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aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
(3) Gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten bleiben unberührt.
§ 16 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Weitere Informationen über Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über eingesetzte Dienstleister enthält die separate Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 17 Kündigung und Rücktritt
(1) Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
(2) Das Recht zur Kündigung oder zum Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
(3) Soweit ein Auftrag aufgrund seiner individuellen Herstellung oder Bearbeitung nach Vertragsschluss nicht mehr ohne erhebliche Nachteile für den Auftragnehmer anderweitig verwertet werden kann, bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Auftragnehmers im Falle einer vom Auftraggeber zu vertretenden Vertragsbeendigung unberührt.
§ 18 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftung besteht, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, oder soweit der Auftragnehmer eine Garantie übernommen hat.
§ 19 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 20 Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Soweit für den jeweiligen Vertrag besondere gesetzliche Vorschriften gelten, gehen diese den Bestimmungen dieser AGB vor.
Abstreichkarten.de
Inhaber: Heiko Dippel
Stand: September 2026