Service Hotline: 0 20 53 / 49 62 350
Kostenloser Versand in Deutschland!

Neue Kassenpflichten

Ab 2020 gelten die verschärften Vorgaben des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, kurz Kassengesetzes ­– für Gastronomen, Hotels, Einzelhändler und andere bargeldintensive Betriebe. Registrierkassen müssen dann fälschungssichere Speicher und Sicherheitsmodule aufweisen, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sind.

Unternehmer, die eine technisch nachrüstbare Registrierkasse besitzen, sind verpflichtet, diese bis 30. September 2020 nachzurüsten. Nicht nachrüstbare Kassen müssen bis Ende 2022 ersetzt werden.

Außerdem gilt: Unternehmen müssen innerhalb eines Monats ans Finanzamt melden, wenn sie eine elektronische Kasse anschaffen oder außer Betrieb nehmen. Bis 31. Dezember 2019 gekaufte Kassen müssen bis 31. Januar 2020 nachgemeldet werden.

Offene Ladenkassen, die ohne technische Unterstützung auskommen, dürfen Unternehmer auch über das Jahr 2022 hinaus benutzen.

Weitere Regelungen: Kunden müssen künftig immer einen Beleg erhalten, in Papierform oder elektronisch.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Passende Artikel
TIPP!
Zählprotokolle im DIN A6 Block | 7 x 50 Blatt Zählprotokolle im DIN A6 Block | 7 x 50 Blatt
Inhalt 7 (1,97 € * / 1 )
13,79 € *