Vorsicht vor Betrugsversuchen im Namen der DGUV – Falsche E-Mails im Umlauf
Aktuell warnt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eindringlich vor einer neuen Betrugsmasche: Cyberkriminelle versenden täuschend echt gestaltete E-Mails mit dem gefälschten Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Ziel dieser Mails sind vor allem Unternehmen aus dem Gastgewerbe – mittlerweile jedoch auch Betriebe anderer Branchen.
Die betrügerischen Nachrichten enthalten ein angeblich offizielles Anschreiben sowie eine Rechnung. Unter dem Vorwand, es handele sich um ein verpflichtendes „Präventionsmodul 2025“ der DGUV, werden die Empfänger zur Zahlung einer Teilnahmegebühr aufgefordert. In den Betreffzeilen finden sich Formulierungen wie etwa „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“, „Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025“ oder „DGUV-Präventionsmodul 2025 – Zustellung von Schreiben und Rechnung“. Die Absicht dahinter: Verunsicherung und das Erwirken unrechtmäßiger Zahlungen.
Besonders perfide: Die Fälschungen nutzen offizielle Logos der DGUV und BGN sowie eine gefälschte Unterschrift des Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy, um einen seriösen Eindruck zu vermitteln. Tatsächlich existiert ein derartiges Präventionsmodul bei der DGUV jedoch nicht.
Die DGUV hat bereits rechtliche Schritte eingeleitet. Unternehmen, die eine entsprechende E-Mail erhalten oder sogar bereits gezahlt haben, werden dringend gebeten, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Unterstützung erhalten Betroffene über das Service-Center der BGN unter der Rufnummer 0621 4456-1581 – dort werden unter anderem das passende Aktenzeichen sowie die Kontaktdaten der zuständigen Ermittlungsstelle bereitgestellt.
Für allgemeine Rückfragen steht zudem die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 60 50 40 4 oder per E-Mail an info@dguv.de zur Verfügung.
Die DGUV empfiehlt allen Unternehmen, verdächtige Mails besonders sorgfältig zu prüfen, keine Zahlungen ohne Rückversicherung zu leisten und im Zweifel den direkten Kontakt zur Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung zu suchen.
Ihnen sollten Zahlungen an eine IBAN im Ausland, so z.B. ES für Spanien, anstatt DE für eine deutsche Organisation generell verdächtig vorkommen und intensiver geprüft werden.