
Menge je VPE: | 7 Blöcke zu je 50 Blatt |
Lagerware: | Ja |
Besonderheiten: | Mit Rückenpappe in grau |
Bindung: | Blockverleimung Schmalseite |
Blattumfang: | 50 Blatt |
Format: | DIN A6 (ca. 148 mm x 105 mm) |
Auf vielfachen Wunsch haben wir nun auch den Kassenbericht im DIN A6 Block im Programm!
Ab Lager sofort verfügbar!
Diese Kassenberichte passen in jede Kassenschublade und werden als täglicher Bestandteil eines ordnungsgemäßen Kassenuches geführt.
Diese nachfolgende Übersicht gibt dir einen ersten Hinweis darauf, ob du Kassenberichte erstellen musst:
Gewerbetreibende
• In der Regel ja
• Ausnahme: Unterschreiten von Gewinn- und Umsatzgrenzen ( 60.000 €, 600.000 €)
Freiberufler
• Nein
Gesellschaften
• In der Regel schon aufgrund der Gesellschaftsform
• Ausnahmen: GbR, PartG. Eine Bilanzierungspflicht (und damit die Pflicht zur Erstellung von Kassenberichten) kann sich allerdings aus anderen Gründen ergeben.
Landwirte/Forstwirte
• In der Regel ja
• Ausnahme 1: Unterschreiten von Gewinn- und Umsatzgrenzen (€ 60.000, € 600.000)
• Ausnahme 2: Wert der genutzten Fläche liegt unter 25.000 €
Klar ist natürlich, dass du kein Kassenbuch und damit keine Kassenberichte erstellen musst, wenn in deinem Unternehmen nie bar bezahlt wird. Wenn du aber zur Buchführung verpflichtet bist und über eine Ladenkasse oder Registrierkasse verfügst, sind Kassenberichte obligatorisch.
Unsere Kassenberichte-Blöcke werden laufend als Lagerware nachproduziert. Gelegentlich kann es darum zu Lieferverzögerungen von 2-3 Werktagen kommen. Sie erhalten in diesem Fall eine entsprechende Statusnachricht zu Ihrer Bestellung. Wir bitten ggf. um Verständniss.