Erinnerung: Bis 31. Dezember 2022 durften Betriebe noch elektronische Kassen nutzen, die nicht umrüstbar waren und deshalb noch keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) hatten.
Ab 2020 gelten die verschärften Vorgaben des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, kurz Kassengesetzes – für Gastronomen, Hotels, Einzelhändler und andere bargeldintensive Betriebe. Registrierkassen müssen dann fälschungssichere Speicher und Sicherheitsmodule aufweisen, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)...